Für die Beibehaltung der ermäßigten Biersteuer für kleine Brauereien hat sich der CSU-Bundestagsabgeordnete Thomas Silberhorn gegenüber dem Bundesfinanzministerium eingesetzt. Das FDP-geführte Ministerium plant, die bestehende Sonderregelung für kleine Brauereien auslaufen zu lassen.

 

Silberhorn argumentiert, dass die wegen Corona ausgefallenen Festveranstaltungen in den vergangenen zwei Jahren zu massiven Umsatzeinbrüchen insbesondere bei Fassbier geführt hätten. Zusätzlich müssten die Brauereien die steigenden Energie- und Braurohstoffpreise schultern. „In dieser Lage dürfen kleine mittelständische Brauereien nicht auch noch mit einer Erhöhung der Biersteuer belastet werden“, so Silberhorn.

 

Konkret fordert der Abgeordnete für Bamberg und Forchheim vom Bundesfinanzministerium, die bis zum Jahresende befristete Biermengenstaffel unbefristet beizubehalten. Eine degressive Staffelung der Biersteuer sei weiterhin ein effektives Instrument, um kleine, unabhängige Brauereien zu erhalten. Familiengeführte, mittelständische Brauereien, wie sie gerade für Oberfranken typisch sind, dürften nicht mit Großbrauereien über einen Kamm geschoren werden. Silberhorn kündigte an, dass die CDU/CSU-Fraktion einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag einbringen wird.