Bundesverfassungsgericht räumt Weg frei für das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.03.2022 zum EU-Kanada Freihandelsabkommen CETA erklärt Thomas Silberhorn, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für transatlantische Beziehungen:

Die Abweisung aller fünf Klagen gegen das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA durch das Bundesverfassungsgericht macht den Weg frei für die Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag. Das Comprehensive Economic and Trade Agreement zwischen EU und Kanada ist ein wichtiger Baustein für die weitere Vertiefung der transatlantischen Zusammenarbeit. 

Seit Jahren stehen Grüne und SPD bei der Ratifizierung von CETA auf der Bremse. Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken können jetzt kein Grund mehr sein, die Ratifizierung weiter zu blockieren. 

Als transatlantische Partner brauchen wir einen engeren Schulterschluss. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine unterstreicht, dass eine vertiefte transatlantische Zusammenarbeit nicht nur in der Außen- und Sicherheitspolitik, sondern auch in der Wirtschafts- und Handelspolitik für Deutschland und Europa notwendig ist. CETA bietet die Chance, unsere Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen durch transatlantische Lieferketten zu stärken.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bringt einen Antrag zur Ratifizierung von CETA in den Deutschen Bundestag ein. Deutschland muss jetzt zügig entscheiden und damit auch in der EU ein deutliches Zeichen setzen.