Der #BVerfG-Beschluss zu Eilanträgen gegen Ausgangsbeschränkungen verdient Lektüre von allen, die gerne die politische Keule vermeintlicher Verfassungswidrigkeit schwingen. Geradezu lehrbuchmäßig: Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers, negative Evidenzkontrolle durch BVerfG. https://t.co/qpV9tQlic0
— Thomas Silberhorn MdB (@SilberhornMdB) May 5, 2021