Bamberg/Forchheim – Die Brauereigaststätten erhalten weitere Unterstützung des Bundes. Wie Bundestagsabgeordneter Thomas Silberhorn (CSU) mitteilt, werden die November- und Dezember-Hilfen spürbar nachgebessert. Ab sofort sind Gaststätten unabhängig von den Umsätzen ihrer Brauerei antragsberechtigt. Zuschüsse von bis zu 75 Prozent vom Umsatz des Vorjahreszeitraums stehen damit grundsätzlich allen Brauereien zu, die im eigenen Betrieb ihre selbst erzeugten Lebensmittel verkaufen.

„Das ist ein sehr wichtiges Signal für unsere Brauereien und Gastronomie“, erklärt Silberhorn. „Sie gehören einfach zu unserer fränkischen Lebensart und verdienen deshalb unsere besondere Unterstützung, damit die meist kleineren Familienbetriebe erhalten werden können.“ Silberhorn dankt allen Brauereien, die mit ihrem Sachverstand eine praktikable Lösung erst ermöglicht haben. Kern der Nachbesserung sei, so Silberhorn, nicht die Umsatzberechnungen zu verändern, sondern die Antragsberechtigung selbst zu erweitern. Das Urheberrecht an diesem Kniff gebühre dem Forchheimer CSU-Landtagsabgeordneten Michael Hofmann, der den Textvorschlag dazu entwickelt habe. Damit habe man die Lösung durchsetzen können, die man mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier in einer Videokonferenz mit betroffenen Brauereien entwickelt habe. „Es hat sich gelohnt, auf einer Verbesserung für alle Brauereigaststätten zu bestehen und sich nicht mit Zwischenlösungen für wenige abfinden zu lassen, betont Silberhorn.

Bis zum 30.04.2021 haben Brauereigaststätten noch die Möglichkeit, einen Antrag auf die November- und Dezemberhilfen zu stellen. Gleiches gilt für Vinotheken von Winzern und Heckenwirtschaften. „Auch Weinfranken profitiert also von unserer Lösung aus Bierfranken“, so Silberhorn. „Es war eine schwere Geburt, aber wenn wir Franken zusammen halten, dann bewegen wir auch was.“